Die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes
Tag:
- Themenbereiche:
- Politik – Gesellschaft – Umwelt
- Philosophie / Religion / Ethik
Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes beginnt mit den Worten „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Gemeinsam mit den Artikeln 2 bis 19 sowie einigen späteren Artikeln zählt er zum sogenannten Grundrechtekatalog der deutschen Verfassung. Der Katalog enthält so wesentliche Bestimmungen wie die Gleichheit aller Menschen, die Glaubensfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Freizügigkeit, das Asylrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung und vieles mehr. Die Veranstaltung erläutert ihren Inhalt, sowie ihre Bedeutung anhand ausgewählter Beispiele und fragt nach möglichen Einschränkungen der Grundrechte. Ebenso werden Parallelen zu den Bestimmungen der Menschenrechte herausgestellt.
- Verfügbarkeit:
- freie Plätze
- Gebühr:
- 9 EUR
- Termin:
- Veranstalter:
- vhs SüdOst
- Veranstaltungsort:
- Online