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Deutscher Volkshochschul-Verband

18.03.2020

Kommunale Daseinsvorsorge durch Corona-Krise bedroht

Volkshochschulen und ihre Lehrkräfte benötigen finanzielle Hilfen

Die Ausbreitung des gefährlichen Corona-Virus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Nun sind Vernunft und die Solidarität aller Menschen in Deutschland gefragt. Die Volkshochschulen, die sich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders verpflichtet fühlen, werden alles in ihrer Macht stehende tun, um die notwendigen einschneidenden Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zu unterstützen.

Folgen der Corona-Krise treffen die Volkshochschulen schwer

Covid-19 wird das öffentliche Leben, die Wirtschaft und nicht zuletzt das Bildungssystem über Monate lähmen. Auch in der Weiterbildung werden Kurse, Lehrgänge und Prüfungen für längere Zeit ausgesetzt bleiben, sofern sie nicht online durchgeführt werden können. Bürgerinnen und Bürger werden somit zuhauf Weiterbildungsangebote fehlen, die sie für ihr persönliches und berufliches Fortkommen und für ihre gesellschaftliche Teilhabe brauchen.

Als kommunale Weiterbildungszentren in öffentlicher Trägerschaft treffen die Folgen der Corona-Krise auch die Volkshochschulen schwer. Die seit dem 16. März 2020 von Bund und Ländern angeordnete Schließung von Volkshochschulen für den öffentlichen Betrieb führt zu erheblichen Einnahmeausfällen. Unabhängig von ihrer Rechtsform fehlen den gemeinnützigen Volkshochschulen die notwendigen Reserven, um die fehlenden Einnahmen kompensieren zu können. Viele der bis zu 200.000 freiberuflichen Kursleiterinnen und Kursleiter an Volkshochschulen sind durch den Unterrichtsausfall in ihrer Existenz bedroht.

Volkshochschulen und ihre Kursleitenden brauchen Unterstützung!

Die derzeitigen Beschränkungen des Lehrbetriebs sind sinnvoll und notwendig, dürfen aber nicht dazu führen, dass Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge wie die Volkshochschulen strukturell gefährdet werden und ihre Leistungsfähigkeit verlieren. Denn wenn die Corona-Krise ausgestanden ist und die Wirtschaft wieder anspringt, werden vor Ort in den Städten und Gemeinden ganz schnell ausreichend Kapazitäten benötigt werden, um versäumte Integrationskurse, Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, Schulabschlusskurse und andere für das Gemeinwohl unverzichtbare Weiterbildungen für Tausende von Menschen zur Verfügung zu stellen. Die Volkshochschulen und ihre Kursleiterinnen und Kursleiter sehen sich in der Pflicht, ein entsprechendes quantitatives und qualitatives Angebot vorzubereiten. Sie benötigen staatliche Hilfen, um die Krise überstehen zu können.

Im politischen Raum setzen wir uns ein für ein Gesamtpaket:

  • Volkshochschulen gehören unter den Corona-Schutzschirm der Bundesregierung. Den rund 900 Volkshochschulen entstehen durch die verfügten Betriebsschließungen Einnahmeausfälle aus Kursgebühren die nicht kompensiert werden können. Benötigt werden Zuschüsse und keine Kredite, damit die Volkshochschule als Zentraleinrichtung der kommunalen Bildungslandschaft keinen irreparablen Schaden nimmt.
  • Der von der Kultusministerkonferenz und der Bundesregierung vorgesehene Nothilfe-Fonds für Kulturschaffende muss auch den Bildungsschaffenden offenstehen. In den Volkshochschulen sind bis zu 200.000 freiberufliche Kursleiterinnen und Kursleiter tätig. Viele unter ihnen sind durch Kursausfälle existenziell bedroht. Die Kursleitenden bedürfen einer schnellen und unbürokratischen Unterstützung.
  • Bundesbehörden wie die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind in der Pflicht, den Trägern die vereinbarte Vergütung für die Zeit der Unterbrechung der Maßnahmen zu erstatten. Die Träger haben für die Maßnahmen nicht nur viel Planungs- und Konzeptionsarbeit aufgewandt, sondern sie sind auch finanzielle Verpflichtungen eingegangen, derer sie sich angesichts der kurzfristig verfügten Betriebsschließungen nicht entledigen können.
  • Die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landeseben müssen sicherstellen, dass den Zuwendungsempfängern keine Nachteile durch Projektunterbrechungen/ -anpassungen sowie durch verzögerte oder nicht vollständig erfüllte Zielerreichung infolge der Corona-Krise entstehen. Abgesagte Veranstaltungen dürfen sich nicht negativ auf die einkalkulierten Overheads auswirken.
  • Die Abrechnungsmodalitäten mit staatlichen Einrichtungen müssen rasch und unbürokratisch geregelt und umgesetzt werden, damit keine Liquiditätsengpässe entstehen.
  • Um den Menschen auch ohne Präsenzkurse Weiterbildung und Austausch zu ermöglichen, bauen Volkshochschulen derzeit überall im Land ihre Online-Lernangebote aus. Zum Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur brauchen Volkshochschulen jetzt die Unterstützung der Länder und zusätzliche Mittel, wie sie der Bund im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat.

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