Während der Corona-Pandemie haben die Mitarbeiter*innen der Volkshochschule im niedersächsischen Leer alles getan, um ihren Teilnehmer*innen das Weiterlernen zu ermöglichen, mit zügig eingerichteten Online-Kursen und rasch angemieteten Räumen, in denen die Abstandsregeln eingehalten werden konnten. Dennoch konnte die Einrichtung über viele Monate nicht wie gewohnt arbeiten. Corona-Hilfsgelder des Bundes haben geholfen, der vhs wertvolle Dozent*innen zu erhalten, die zeitweise nicht mehr beschäftigt werden konnten, dann jedoch wieder dringend gebraucht wurden. Mit ihnen konnten die Unterrichtsveranstaltungen – gerade auch die Integrationskurse, in denen Zugewanderte Deutsch lernen – beim Abflauen der Pandemie schnell wieder hochgefahren werden: wichtig für die Menschen und für die Wirtschaft in der Region, die Arbeitskräfte mit guten Sprachkenntnissen braucht. „Wir haben die Hilfsgelder voll im Sinne des Verwendungszwecks eingesetzt“, sagt vhs-Leiter Stephan Kühl. „Und das hat sich ausgezahlt“.
Gleichwohl hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Hilfen in der Endabrechnung erheblich gekürzt. Als vorrangig bewertet und abgezogen wurden Zuwendungsmittel des BAMF für Kurse, die in Zeiträumen durchgeführt worden waren, in denen die vhs keine Hilfszahlungen erhalten hatte. Diese Mittel hatte die Volkshochschule aufgrund der langen Bearbeitungszeiten im BAMF erst während des Lockdowns erhalten, faktisch war die vhs für diese Kurse jedoch in Vorleistung getreten. Der Volkshochschule entstand somit ein Verlust.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, in dessen Zuständigkeit Angelegenheiten des in Nürnberg ansässigen Bundesamts fallen, verwarf die Lesart des BAMF. Damit folgten die Richter*innen der Rechtsaufassung der Volkshochschule Leer und des DVV, dass Einnahmen aus vor dem Lockdown erbrachten Leistungen, die im Lockdown lediglich ausgezahlt wurden, keine „vorrangigen Mittel“ sind.
Die Richter*innen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben das Urteil ihrer bayerischen Kolleg*innen am 19. August bestätigt. Vhs-Leiter Kühl freut sich über mehr als das Geld: „Entscheidend sind nicht mehr oder weniger zufällige Zahlungstermine, sondern erbrachte Leistungen und die grundsätzliche Gerechtigkeit bei der Berechnung der Mittel. Kurz gesagt: Es zählt Vernunft.“
BAMF muss Corona-Hilfsgelder voll auszahlen
Bundesverwaltungsgericht gibt vhs Leer und DVV recht