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Hinweise für Volkshochschulen

zur Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschul-Kursen

Der Kriterienkatalog des Informationsblattes zu § 4 Nr. 22 UStG (Öffnet in einem neuen Tab) bietet zusammen mit dem BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 21 UStG (Öffnet in einem neuen Tab) eine gute Grundlage für die Volkshochschulen, um die etwaige Steuerpflicht einzelner Kurse beurteilen zu können. 

Bei der Konzeption von Veranstaltungen und ihrer Darstellung in den Programmheften sollten Volkshochschulen das pädagogische Konzept, die Zielrichtung der Veranstaltung und die Qualifikation der Kursleitenden herausstellen.

Hilfreich sind auch Hinweise des Deutschen Städtetags:

Anwendungs- und Gestaltungshinweise des Deutschen Städtetags

Rundschreiben des Deutschen Städtetags

In einem Rundschreiben vom 24.10.2022 hat der Deutsche Städtetag Anwendungs- und Gestaltungshinweise zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften zusammengetragen. Zudem gibt das Rundschreiben wichtige praktische Hinweise für die Volkshochschulen, wie der Nachweis für das Vorliegen der steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung zu erbringen ist.

„Nach Auffassung des Präsidiums sind vhs als Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems und ein Garant für lebenslanges Lernen in einer sich schnell verändernden Welt. Die vhs sollen Menschen die Möglichkeit geben, eigene Interessen zu verfolgen und Potentiale zu entfalten. Darüber hinaus leisten die vhs einen erheblichen Beitrag zu Integration, gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit, indem sie nachholende Bildungsabschlüsse ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass die Kommunen die bestehenden Auslegungs- und Gestaltungsspielräume der Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift für vhs-Kurse (§ 4 Nr. 22 UStG) in vollem Umfang nutzen, damit die VHS weiterhin möglichst kostengünstige Weiterbildungsangebote in diesem preissensiblen Sektor offerieren können.“

Ausführlichere Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier:

Erläuterungen und Hinweise

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