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Antragstellung für talentCAMPus-Projekte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von talentCAMPus-Projekten.

Um einen talentCAMPus vor Ort durchführen zu können, muss immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis für Bildung eingehen. Es können keine Ausgaben erstattet werden, die vor Erteilung der Förderzusage verursacht wurden. Weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren mit Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderbekanntmachung und in der Handreichung zur neuen Datenbank im Materialkasten unter "Grundlegende Informationen".

Die Antragstellung für einen talentCAMPus erfolgt immer über das Online-Verwaltungssystem des „Kultur macht stark“-Programms, genannt Kumasta. Alle Antragsteller müssen sich zunächst im Antragssystem registrieren.

Antragsfristen

Förderungen 2026

Die zweite Antragsfrist für Projekte im Jahr 2026 ist im Januar verstrichen, und wir sind damit beschäftigt, die bis dahin eingereichten Anträge zu prüfen und abzuarbeiten. Da für zusätzliche Projekte aktuell keine Mittel frei sind, gibt es keine weitere Frist für Projekte in diesem Jahr. Wir nehmen also keine Projektanträge mehr für 2026 an.

Förderungen 2027

Aktueller Stand ist, dass das Bundesprogramm am 31.12.2027 endet und bis dahin alle Prüfungen abgeschlossen sein müssen.  Dieser Sachstand macht eine sorgfältige Zeitplanung für das letzte Förderjahr notwendig. Diese möchten wir Ihnen jetzt schon mitteilen:

Antragsfrist: Die einzige Antragsfrist für eine Umsetzung im Jahr 2027 ist der 02. November 2026. Flex-Projekte, also Projekte außerhalb der Ferien, werden 2027 nicht gefördert. Die Prüfung und Bewilligung der Ferienprojekte erfolgt nach dem Fristende in der Reihenfolge der Umsetzungszeiträume.

Umsetzungszeitraum: Die Projektumsetzungen können in allen Ferienzeiten erfolgen. Auch Projekte für die Herbstferien 2027 können beantragt werden. Ob diese jedoch bewilligt und umgesetzt werden können, ist gegenwärtig noch nicht klar. Des Weiteren wird bei allen Projekten konsequent auf die Einreichung der Verwendungsnachweise zwei Monate nach Durchführung geachtet.

Sammelanträge: Das Zusammenfassen von Anträgen innerhalb eines Ferienzeitraums ist weiterhin möglich. Wenn Sie also beispielsweise zwei Projekte in den Sommerferien planen, können Sie einen Antrag mit zwei Teilprojekten stellen. Neu ist: Projekte in unterschiedlichen Ferienzeiträumen müssen separat beantragt werden. Wenn Sie also ein Projekt in den Osterferien und ein Projekt in den Sommerferien durchführen möchten, müssen Sie zwei einzelne Anträge stellen.

Peer PREP Digital: Das letzte Peer PREP Digital findet 2027 vor den Sommerferien statt.

Materialien (2023-2027)

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV
  • BMBF

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