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Antragstellung für talentCAMPus-Projekte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von talentCAMPus-Projekten.

Um einen talentCAMPus vor Ort durchführen zu können, muss immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis für Bildung eingehen. Es können keine Ausgaben erstattet werden, die vor Erteilung der Förderzusage verursacht wurden. Weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren mit Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderbekanntmachung und in der Handreichung zur neuen Datenbank im Materialkasten unter "Grundlegende Informationen".

Die Antragstellung für einen talentCAMPus erfolgt immer über das Online-Verwaltungssystem des „Kultur macht stark“-Programms, genannt Kumasta. Alle Antragsteller müssen sich zunächst im Antragssystem registrieren.

Antragsfristen

Förderungen 2026

Die zweite Antragsfrist für Projekte im Jahr 2026 ist im Januar verstrichen, und wir sind damit beschäftigt, die bis dahin eingereichten Anträge zu prüfen und abzuarbeiten. Da für zusätzliche Projekte Restmittel freigeworden sind, können kurzfristig Anträge für Sommer/Herbst 2026 gestellt werden. Die ausführlichen Informationen finden Sie im Dokumetn "Sonderaufruf zur kurzfristigen Einreichung von Projektskizzen".

Förderungen 2027

Nach aktuellem Stand endet das Bundesprogramm am 31.12.2027. Bis dahin müssen auch alle Prüfungen abgeschlossen sein. Für 2027 ist daher eine besonders sorgfältige Zeitplanung erforderlich. Dies sind die wichtigsten Rahmenbedingungen:

Antragsfrist: Die einzige Antragsfrist für Projekte im Jahr 2027 ist der 2. November 2026. Flex-Projekte, also Projekte außerhalb der Ferien, werden 2027 nicht gefördert. Die Prüfung und Bewilligung der Ferienprojekte erfolgt nach Fristende in der Reihenfolge der Umsetzungszeiträume.

Umsetzungszeitraum: Projekte können in allen Ferienzeiten bis einschließlich der Sommerferien 2027 umgesetzt werden. Der Verwendungsnachweis muss spätestens zwei Monate nach Durchführung eingereicht werden.

Herbstferien 2027: Auch für die Herbstferien können Anträge gestellt werden. Wir sehen Chancen, entsprechende Projekte fördern zu können, auch wenn dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend zugesagt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden eine vollständige Abrechnung innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung sicherstellen.

Sammelanträge: Anders als zuvor mitgeteilt, können Projekte im Frühjahr und in den Sommerferien in einem Sammelantrag zusammengefasst werden. Wir empfehlen dennoch, für jeden Ferienzeitraum einen eigenen Antrag zu stellen. Projekte für die Herbstferien müssen auf jeden Fall separat beantragt werden.

Materialien (2023-2027)

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV
  • BMBF

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