Ausgangspunkt war ein Zusammentreffen auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildung. Im Herbst 1976 wurden im baden-württembergischen Weinstadt, Stadtteil Beutelsbach, von Politikdidaktiker*innen unterschiedlicher politischer und konfessioneller Herkunft drei wesentliche Grundsätze formuliert, die bis heute die politische Bildungsarbeit in der Bundesrepublik prägen:
- das Überwältigungsverbot,
- das Kontroversitätsgebot,
- die Orientierung an den Interessen und der selbstständigen Urteilsbildung der Lernenden.
Lernende nicht in eine vorgegebene Richtung beeinflussen, Widerspruch zulassen und Menschen befähigen: Der Beutelsbacher Konsens hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem zentralen Rahmen demokratischer politischer Bildung entwickelt. Den Internationalen Tag der Demokratie am 15. September hat der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV), Dachverband der mehr als 800 Volkshochschulen, zum Anlass genommen, diese Haltung erneut zu unterstreichen. Durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2007 ausgerufen, erinnert der Aktionstag daran, dass Demokratie von Beteiligung, Dialog und der Achtung von Menschenrechten lebt.
In jüngerer Vergangenheit von extremen Positionen des parteipolitischen Spektrums immer wieder ins Feld geführt wird vor allem das Kontroversitätsgebot. Extremistische, verschwörungsideologische oder demokratiefeindliche Gruppen arbeiten daran, es zum Einfallstor für ihre Forderung nach gleichberechtigter Berücksichtigung ihrer Inhalte in Lehrplänen zu machen. Das Kontroversitätsgebot zielt auf kontroverse Diskurse und Debatten ab. Jedoch bedeutet es nicht, dass Fake News oder antidemokratische Positionen als legitime Positionen gleichberechtigt darzustellen sind.
Prinzipien aktueller denn je
50 Jahre später sind die 1976 verabschiedeten Prinzipien also aktueller denn je. Auch die Volkshochschulen in Deutschland verstehen sich als Orte der Demokratie und orientieren die Ausgestaltung ihres Kursangebots am Beutelsbacher Konsens. Zugleich müssen sie sich angesichts der Zunahme von Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft mit der Ablehnung von demokratischen und humanistischen Werten auseinandersetzen.
Am 15. September wie auch an jedem anderen Tag gilt es deshalb, festzuhalten: Volkshochschulen machen sich nicht mit den Zielen oder Positionen einer bestimmten Partei oder politischen Gruppierung gemein. Sie schaffen – als „Dritte Orte“ auch vor und nach Kursen – Räume für Austausch, vielfältige Perspektiven und kontroverse Debatten. Damit ermöglichen sie Teilnehmenden, auf dieser Grundlage zu eigenen Urteilen zu kommen.
Richtschnur für Gegenwart und Zukunft
Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung bedeutet politische Bildung jedoch keinesfalls Wertneutralität. Die Volkshochschulen stehen für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Menschenwürde, die Menschenrechte und die demokratischen Grundprinzipien – nicht nur heute, sondern an 365 Tagen im Jahr. Antidemokratischen, menschenfeindlichen oder verfassungsfeindlichen Positionen begegnen wir daher nicht gleichgültig, sondern mit sachlicher Auseinandersetzung und Widerspruch.
Das Kontroversitätsgebot bedeutet nicht, dass demokratiefeindliche Positionen unwidersprochen oder als gleichwertige demokratische Optionen präsentiert werden müssen. 50 Jahre Beutelsbacher Konsens bleiben damit auch für die kommenden Jahrzehnte Auftrag und Ansporn.
Wie stehen Volkshochschulen zu Demokratiebildung und Zivilcourage?
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