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Deutscher Volkshochschul-Verband

29.09.2022

Volkshochschulen begrüßen richtungsweisende Beschlüsse zur Steuerbefreiung der Weiterbildung 

Pressemitteilung des DVV

In einer aktuellen Pressemitteilung begrüßt der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV), dass am Mittwoch gleich zweifach die Forderung nach einer verbindlichen Umsatzsteuerbefreiung der vhs-Weiterbildung laut geworden ist. Sowohl das Präsidium des Deutschen Städtetags als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen haben entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Volkshochschulen teilen die Einschätzung des Deutschen Städtetags, dass der Gesetzgeber gefordert ist, das deutsche Umsatzsteuergesetz an den europäischen Rechtsrahmen anzugleichen und so für Rechtssicherheit zu sorgen. Und auch die einstimmige Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen begrüßt der DVV ausdrücklich. In seinem Beschluss auf Antrag der Regierungskoalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen verweist der NRW-Landtag darauf, dass die Weiterbildung ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens sei und kündigt an, sich auch auf Bundesebene für eine europarechtskonforme Regelung zur dauerhaften Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen und anderen gemeinwohlorientierten Trägern einsetzen zu wollen. 

Ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung des DVV:

Auch der Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen äußerte sich zu den Beschlüssen vom Mittwoch:

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