Mit einem Entwurf zur Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Träger der allgemeinen Weiterbildung ins Visier – und demonstriert Unverständnis für die Herausforderungen der agilen Arbeits- und Lebenswelt. So erklärt das Ministerium den Erwerb fachübergreifender Kompetenzen, die heute in jedem Unternehmen gebraucht werden, zur Freizeitbeschäftigung. Entsprechende Lernangebote könnten somit künftig besteuert werden. Steuerfrei soll Weiterbildung nur bleiben, wenn sie unmittelbaren Bezug zu einem Beruf oder der Berufswahl hat. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) warnt eindringlich davor, Bildung so eng zu definieren, und fordert das Ministerium zu einem konstruktiven Dialog über Weiterbildung in Zeiten der KI-Revolution, des globalisierten Arbeitens und starker gesellschaftlicher Spannungen auf. Bildungsexpert*innen und Wirtschaftsfachleute sind sich längst einig, dass es heute im gesellschaftlichen Leben wie auch am Arbeitsplatz auf die von der allgemeinen Weiterbildung vermittelten überfachlichen Kompetenzen ankommt.
Mehr zur Kritik des DVV an den Plänen des BMF in unserer aktuellen Pressemitteilung: