Inhalt anspringen

07.08.2025

Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen: DVV erzielt wichtige Teilerfolge

Endgültige Klärung steht noch aus

Die Diskussion um die Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten bleibt weiterhin hochaktuell. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) konnte in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Landesverbänden, der Kultusministerkonferenz (KMK) und weiteren Partnern wichtige Teilerfolge erzielen – doch weiterhin steht eine praxisgerechte und abschließende Klärung im Sinne von Bildungsanbietern und Teilnehmenden aus.

Massive Kritik an Anwendungserlass des BMF zeigt Wirkung

Im Januar 2025 war eine durch das Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Änderung des Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 21 UstG auf große Kritik gestoßen (Öffnet in einem neuen Tab). Der Entwurf sah unter anderem vor, dass Bildungsangebote zukünftig nur dann umsatzsteuerfrei sein sollen, wenn sie einen unmittelbaren Berufsbezug aufweisen oder sich an schulischen Lehrplänen orientieren. Gegen diese erhebliche Einschränkung der Steuerbefreiung von Bildungsangeboten wehrte sich der DVV – abgestimmt mit der KMK, den Landesverbänden sowie den kommunalen Spitzenverbänden – in einer umfassenden Stellungnahme. Parallel wandten sich mehrere vhs-Landesverbände mit Schreiben an die Finanz- und Bildungsministerien sowie an die fachlich zuständigen Bundestagsabgeordneten aus den jeweiligen Ländern. Der DVV wiederum wiederholte seine rechtliche und fachliche Kritik an der geplanten Änderung des Anwendungserlasses auch bei einem Spitzengespräch im Bundesfinanzministerium im März 2025.

Informationsblatt zu § 4 Nr. 22a UstG soll weitere Klarheit schaffen

Im Mai 2025 erhielt der DVV zudem einen ersten Entwurf für ein Informationsblatt zur Anwendung des § 4 Nr. 22a UstG. Dieses formuliert Kriterien zur Abgrenzung umsatzsteuerfreier Leistungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von Leistungen, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen. Der Entwurf war auch Gegenstand auf einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bildungsleistungen“ im BMF am 17. Juni 2025, an der auch der DVV teilnahm.

Auf Anhieb fällt aus Sicht des DVV positiv auf, dass das Informationsblatt die berufliche Verwertbarkeit nicht zum Gradmesser für eine Steuerbefreiung macht und zudem Bildungsangebote aus den Bereichen Politik und Gesellschaft, Gesundheit sowie Kultur ausdrücklich auch als bildungsrelevant hervorgehoben werden. Der DVV wertet dies als klaren Erfolg für die bildungspolitische Interessenvertretung der Volkshochschulen. 

Nun gilt es darauf zu achten, dass auch der noch ausstehende Umsatzsteueranwendungserlass zu § 4 Nr. 21 UstG in der Bewertung von Bildungsleistungen der Linie des Informationsblattes folgt. Um die notwendige Passung der beiden Vorschriften sicherstellen zu können, fordert der DVV eine frühzeitige Beteiligung an einem neuen Entwurf des Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 4 Nr. 21 UstG. 

Weitere Infos zum Thema

Erläuterungen und Hinweise

Werkzeuge