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Deutscher Volkshochschul-Verband

24.08.2023

Zuständigkeitsverlagerung gefährdet Arbeitsförderung für junge Menschen

DVV wirbt für Beibehaltung bestehender Strukturen bei Jobcentern

Ab dem 01. Januar 2025 soll die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von jungen Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern in die Bundesagentur für Arbeit verlagert werden. Dies geht aus einem aktuellen Referentenentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz hervor, das Einsparungen im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Ziel hat.

Insgesamt sollen mit der Maßnahme im Jahr 2024 Steuergelder in Höhe von 400 Mio. € eingespart werden und ab dem Jahr 2025 sogar rund 900 Mio. €. Der DVV lehnt das Vorhaben entschieden ab, denn nicht nur ist der finanzpolitische Effekt der geplanten Maßnahme fragwürdig, bedeutet sie doch tatsächlich nur eine Kostenverlagerung weg von Steuergeldern zu Lasten der Arbeitslosenversicherung. Weit dramatischer sind aus Sicht des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV) die Folgen des geplanten Zuständigkeitswechsels.

Mit dieser Neustrukturierung wäre aus Sicht des DVV mit einem erheblich größeren bürokratischen und organisatorischen Aufwand zu rechnen, da der Zuständigkeitswechsel die integrierte Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Ausbildungssuche und Arbeitsvermittlung durch die Jobcenter auflösen würde. Die Verlagerung würde die ganzheitliche Begleitung des Personenkreises „U25“ auflösen und etablierte Unterstützungsstrukturen zerstören.

In Seiner Lobbyarbeit setzt sich der DVV deshalb für eine Rücknahme des Vorhabens durch das BMAS ein. In einem gemeinsamen Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil werben der DVV-Vorsitzende Martin Rabanus und Winfried Krüger als Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Beruflichen Bildung an Volkshochschulen (BBV) für eine Rücknahme des Vorhabens durch das BMAS. Die Bundesgeschäftsstelle ist zudem in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) und berät weitergehende Stellungnahmen.

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