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Deutscher Volkshochschul-Verband

Für ein gutes Miteinander

Volkshochschulen sind als Partner an der Umsetzung des Thüringer Integrationskonzepts beteiligt. Darüber berichtet Steffi Dietrich-Mehnert vom Thüringer Volkshochschulverband.

Von Steffi Dietrich-Mehnert

Im November 2017 hat die Thüringer Landesregierung ihr Integrationskonzept verabschiedet. Aus den darin benannten Grundsätzen, Zielen und Leitlinien der Thüringer Integrationspolitik wurden konkrete Handlungsfelder abgeleitet, die jedoch nicht als abschließend gelten. Das Integrationskonzept wird somit nicht als „starrer Plan“, sondern als „offenes und bewegliches Instrument“ der sich ständig weiterentwickelnden Integrationspolitik verstanden. Die derzeit neun Handlungsfelder werden untersetzt durch 100 konkrete Maßnahmen eines Aktionsplanes, der mit in Krafttreten des Doppelhaushaltes 2018/19 seit März auch finanziell gesichert ist.

Bildung als Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit

Als wichtigste Leitlinie für die Integrationspolitik der Landesregierung wird im Konzept die Ermöglichung der Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens genannt.

Besonderes Augenmerk legt die Landesregierung auf die Sprachförderung: Sprache wird als Schlüssel für eine gelingende Integration gesehen. Deshalb soll jedem in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund mit unzureichenden Deutschkenntnissen der bedarfsgerechte Spracherwerb ermöglicht werden. Außerdem wird Bildung als Schlüssel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe und Grundlage für Chancengleichheit verstanden. Nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Vollzeitschulpflicht nicht erfüllt haben bzw. aufgrund ihrer Lebensumstände nicht erfüllen konnten, soll die Möglichkeit einer schuladäquaten Bildung eingeräumt werden.

Partizipatorischer Ansatz des Thüringer Integrationskonzeptes

Unter Federführung der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen, Mirjam Kruppa, wurden die unterschiedlichen Integrationsakteure auf Kommunal- und Landesebene während der zweijährigen Phase zur Entwicklung des Konzeptes an dessen Erarbeitung beteiligt. Zuarbeit leistete maßgeblich der Landesintegrationsbeirat (LIB), der seit 2011 die Landesregierung in Fragen der Integration berät. Darüber hinaus wurden in einem landesweiten Beteiligungsverfahren auch Menschen mit Migrationshintergrund zu ihren Ansichten, Erfahrungen und Empfehlungen für eine zukünftige Integrationspolitik befragt.

Die Volkshochschulen waren durch den Thüringer Volkshochschulverband e.V. von Anfang an im Landesintegrationsbeirat vertreten, insbesondere in der Arbeitsgruppe „Sprachliche Förderung“. Sie brachten ihre langjährige Erfahrung in der allgemeinen und beruflichen Sprachförderung von Menschen mit Migrationshintergrund bei den fünf regionalen Dia­logkonferenzen und dem abschließenden Fachforum ein.

Die Erwachsenenbildung mit ihren Einrichtungen wird im Konzept explizit als Teil des Bildungssystems genannt. Dabei wird deren Möglichkeit hervorgehoben, in Bezug auf die Herausforderungen gesellschaftlicher Lernprozesse flexibel und zielgruppenorientiert zu handeln. Zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen gewährt die Landesregierung den nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung, darunter auch den Volkshochschulen, Zuschüsse für personelle und infrastrukturelle Ressourcen. Diese Zuschüsse sind Teil des Aktionsplanes.

Landesregierung baut auf Thüringer Volkshochschulen

Darüber hinaus greift die Thüringer Landesregierung bei der Umsetzung landesweiter Förderprogramme zur Schließung von Versorgungslücken auf das flächendeckende Netzwerk der Volkshochschulen und auf die zentrale Koordinierung durch den Thüringer Volkshochschulverband e.V. zurück.

Als gutes Beispiel aus der Praxis wird das „Landesprogramm Start Deutsch“ aufgeführt, bei dem nichtschulpflichtige Geflüchtete ohne Zugang zum Integrationskurs des BAMF die Möglichkeit erhalten, Deutsch bis zum Sprachniveau A2 zu erlernen. Beschlossen wurde die Fortsetzung des Programms sowie dessen bedarfsgerechter Ausbau als Teil des Aktionsplans.

Die kursübergreifende Auswertung des Programmes ermöglicht beispielsweise Aussagen zu den Bildungsvoraussetzungen der mittlerweile 2.600 Teilnehmenden seit Juni 2016. Danach sind etwa 25 Prozent der Lernenden nicht in ihrer Muttersprache alphabetisiert und haben noch keinerlei Schulerfahrung. Weitere mindestens 20 bis 30 Prozent der Lernenden sind als lernschwach bzw. lernungewohnt einzustufen. Auch wenn die Schule bis zu einer Dauer von sechs Jahren besucht wurde, sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Schul- bzw. Berufsabschlusses in Deutschland nicht gegeben.

Im Projekt „Start Bildung“ können deshalb seit 1. November 2017 nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre schulische Bildung nachholen und sich auf den Besuch einer weiterführenden Schule vorbereiten. Neben Deutsch mit dem Lernziel B1 stehen auch Mathematik, Politik und Gesellschaft, Berufsorientierung und Medienkompetenz auf dem Lehrplan.

Ausblick

Das Integrationskonzept kann als „Grundlage für eine möglichst chancengleiche Teilhabe aller in Thüringen lebenden Menschen an den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft dienen“. Ob das gelingt, überprüft ein interministerieller Arbeitsstab unter der Federführung des Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV). Dieser kontrolliert die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und erarbeitet Indikatoren zur Bewertung ihrer Wirksamkeit. Der letzte Satz im Konzept verdeutlicht es: „Nun heißt es: vorangehen, Schritt für Schritt, immer wieder orientieren, korrigieren, gemeinsam lernen. Für ein gutes Miteinander!“

Steffi Dietrich-Mehnert ist Fachreferentin für Sprachen/Integration beim Thüringer Volkshochschulverband e.V. und arbeitet in der AG Sprachförderung des Landesintegrationsbeirates.

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