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Deutscher Volkshochschul-Verband

29.09.2022

Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen

Volkshochschulen in NRW begrüßen Beschluss des Landtags

Der Landtag von NRW stellt in einem Beschluss fest, dass die Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen auch zukünftig gewährleistet werden muss, um Teilhabe durch Weiterbildung zu sichern. Im Rahmen der 8. Sitzung des Landtags am 28. September wurde ein entsprechender Antrag einstimmig verabschiedet. Darüber hinaus beauftragt der Landtag die NRW-Landesregierung, „sich gegenüber der Bundesregierung für die zeitnahe Vorlage einer europarechtskonformen Regelung einzusetzen, welche eine Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildungsangebote auch für die Zukunft gewährleistet.“

Die Volkshochschulen in NRW begrüßen den formulierten Auftrag (Öffnet in einem neuen Tab)an die Landesregierung, sich auf Bundesebene politisch für eine Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung einzusetzen. „Dieser Beschluss des Landtags bedeutet Rückenwind für unsere Anstrengungen auf Bundesebene und erhöht den Druck auf den Bund, bald zu einer tragfähigen Lösung für die Volkshochschulen zu kommen“, so Hebborn. Auch der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV), der Bundesverband der Landesverbände begrüßt in seiner aktuellen Pressemitteilung den Beschluss aus Nordrhein-Westfalen als "richtungsweisend".

Alle Informationen zum NRW-Landtagsbeschluss und die Position der Volkshochschulen finden Sie in der ausführlichen Pressemitteilung auf der Website des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e. V. (Öffnet in einem neuen Tab) sowie in der Pressemitteilung des DVV (Öffnet in einem neuen Tab):

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