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25.02.2026

Längere Übergangsregelung für Selbständige

DVV fordert weiter Rechtssicherheit

Auf Initiative der Koalitionsfraktionen soll die vorhandene Übergangsregelung um ein Jahr bis Ende 2027 verlängert werden. Ein entsprechender Änderungsantrag soll zeitnah beschlossen werden. Bislang ist diese Regelung bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Der DVV begrüßt die Fristverlängerung ausdrücklich, denn sie verschafft Bildungsträgern, Einrichtungen und Lehrkräften erst einmal dringend benötigte Planungssicherheit.

Klar ist aber: Übergangsregelungen dürfen nicht zur Dauerlösung werden. Verlässliche Rahmenbedingungen kann es nur durch eine Gesetzesreform geben, die die gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte zum Statusfeststellungsverfahren verbindlich verankert.

Der DVV setzt sich weiterhin dafür ein, dass selbständige Lehrtätigkeit rechtssicher möglich bleibt und Bildungseinrichtungen die notwendige Flexibilität behalten, um qualitativ hochwertige Bildungsangebote sicherzustellen. Jetzt gilt es, die gewonnene Zeit zu nutzen und eine tragfähige, zukunftssichere gesetzliche Lösung auf den Weg zu bringen – im Interesse der Lehrkräfte, der Bildungsträger und der Lernenden.

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