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Deutscher Volkshochschul-Verband

16.06.2023

Angebote der Erwachsenenbildung müssen umsatzsteuerfrei bleiben!

Mitgliederversammlung des DVV schließt sich Erklärung der Konferenz der großstädtischen Volkshochschulen in Deutschland, Österreich an.

Die Umsatzsteuerbefreiung für die gesamte Bildungsarbeit der Volkshochschulen muss weiterhin garantiert werden: Das fordert in einer Erklärung die Konferenz der großstädtischen Volkshochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die sogenannte "Münchner Erklärung" fordert Politiker*innen auf allen Ebenen dazu auf, sich für dieses Ziel einzusetzen.

Die Erwachsenenbildung an Volkshochschulen habe den Auftrag "die Bürger*innen zum kritischen und phantasievollen Mitdenken und Mithandeln zu befähigen" und so "gleichermaßen die Gesellschafts- und Demokratiefähigkeit wie auch die Beschäftigungsfähigkeit" zu sichern. Eine Trennung in "Freizeitgestaltung" und "beruflicher Bildung", wie sie aktuell vielerorts vorgenommen wird, um zu besteuernde und umsatzsteuerfreie Angebote abzugrenzen, widerstrebe dem umfassenden Bildungsverständnis der Volkshochschulen und damit deren Auftrag, "mit ihrer gemeinwohlorientierten Bildungsarbeit das demokratische Miteinander zu stärken."

Am 15.06.2023 hatte Mitgliederversammlung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV) beschlossen, sich der Initiative der großstädtischen Volkshochschulen anzuschließen. Die Erklärung wird nun an alle Volkshochschulen und ihre Verbände übermittelt und für die politische Interessenvertretung genutzt, um weitere Unterstützung für eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen zu gewinnen.

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