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Antragstellung für talentCAMPus-Projekte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von talentCAMPus-Projekten.

Um einen talentCAMPus vor Ort durchführen zu können, muss immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis für Bildung eingehen. Es können keine Ausgaben erstattet werden, die vor Erteilung der Förderzusage verursacht wurden. Weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren mit Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderbekanntmachung und in der Handreichung zur neuen Datenbank im Materialkasten unter "Grundlegende Informationen".

Die Antragstellung für einen talentCAMPus erfolgt immer über das Online-Verwaltungssystem des „Kultur macht stark“-Programms, genannt Kumasta. Alle Antragsteller müssen sich zunächst im Antragssystem registrieren.

Antragsfristen

Die erste Antragsfrist für Projekte, die im Jahr 2026 stattfinden sollen, ist am 15. Oktober 2025 abgelaufen. Bis dahin eingereichte Anträge werden aktuell geprüft. Die zweite und letzte Frist endet am 15. Januar 2026. Die Prüfung dieser Projekte erfolgt frühestens ab dem 16. Januar 2026.

Materialien (2023-2027)

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV
  • BMBF

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