Linkliste zu Informationen der Bundesländer
In unserer Übersicht finden Sie Links zu den relevanten Seiten der Bundesländer sowie kurze Erläuterungen zu den derzeit erlaubten Veranstaltungsarten in Volkshochschulen in Ihrem Bundesland.
Baden-Württemberg
Volkshochschul-Veranstaltungen im Präsenzformat sind untersagt, Online-Angebote sind erlaubt. Wenn eine Online-Durchführung nicht möglich ist und die Kurse bzw. Prüfungen unaufschiebbar sind, können folgende Angebote ausnahmsweise im Präsenzbetrieb durchgeführt werden:
- Prüfungen,
- Prüfungsvorbereitungskurse,
- (berufliche) Sprach- und Integrationskurse,
- arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Fortbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind.
Der Besuch dieser Veranstaltungen gilt als triftiger Grund, das Haus zwischen 5 und 20 Uhr zu verlassen, es liegt also eine Ausnahme von der allgemeinen Ausgangsbeschränkung vor.
Bayern
Angebote der Erwachsenenbildung, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt. Die Abnahme von Prüfungen ist unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich.
Berlin
An Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung und ähnlichen Bildungseinrichtungen für Minderjährige darf kein Lehr- und Betreuungsbetrieb in Präsenz stattfinden. Prüfungen in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind unter Beachtung der grundsätzlichen Pflichten sowie der Schutz- und Hygieneregeln in Präsenzform gestattet. Zulässig in Präsenzform sind mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen, einschließlich Prüfungen sportlicher und musikalischer Art. Dabei sind die Verantwortlichen für Angebote beruflicher Bildung grundsätzlich gehalten, zur Vermeidung physisch sozialer Kontakte den Lehrbetrieb vorrangig in alternativen Formen zum Präsenzunterricht durchzuführen, sofern dies möglich und mit dem Lernziel vereinbar ist.
Brandenburg
Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, darunter Volkshochschulen, sind nur mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Die Personengrenze nach Satz 1 gilt nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen.
Bremen
Präsenzveranstaltungen finden vorerst bis zum 10. Januar nicht statt.
Hamburg
Der vhs-Betrieb ist unter Hygieneauflagen erlaubt, bis auf Angebote der reinen Freizeitgestaltung und Hobbyausübung. Die vhs Hamburg bietet allerdings keine Präsenzkurse an bis einschließlich 7. Februar.
Hessen
vhs-Angebote sind möglich unter der Einhaltung von Schutz- und Hygieneregeln. Untersagt sind Angebote in den Bereichen Gesundheit (Sport), Kreativität und Musik.
Mecklenburg-Vorpommern
Präsenzveranstaltungen im außerschulischen Bereich sind untersagt. Durchführung von Prüfungen an Volkshochschulen sind möglich, soweit sie dem Erwerb einer formalen Qualifikation oder eines Schulabschlusses dienen.
Niedersachsen
Im Bereich der außerschulischen Bildung, darunter Volkshochschulen, ist der Präsenzunterricht vorerst bis einschließlich 31.01.2021 untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit geltende Abstandsgebote und Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingehalten werden.
Nordrhein-Westfalen
Bis 31. Januar 2021 sind sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen sowie Prüfungen von Volkshochschulen in Präsenz untersagt.
Zulässig bleiben unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsregeln nur berufs- und schulabschlussbezogene Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen in Präsenz, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist.
Rheinland-Pfalz
Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind nur digital zulässig. Nicht aufschiebbare Prüfungen sind in Präsenzform unter Einhaltung der der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zulässig.
Saarland
Die Durchführung außerschulischer Bildungsveranstaltungen in Präsenzform ist vorerst bis 24. Januar 2021 untersagt.
Sachsen
Der Betrieb von Volkshochschulen ist untersagt, mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote.
Sachsen-Anhalt
Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, darunter explizit Volkshochschulen, dürfen vorerst bis 31. Januar 2021 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Davon ausgenommen sind bereits anberaumte Prüfungen; digitale Kommunikations- und Lernformen sind weiter nutzbar.
Schleswig-Holstein
Seit 16. Dezember sind außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltung unzulässig. Digitaler Fernunterricht und digitale Fernangebote sind ausdrücklich erlaubt. Die Durchführung von Prüfungen ist zulässig, wenn die gesetzlichen Bedingungen beachtet werden (insbes. Abstand von 1,5 m zwischen den Personen, Kontakterfassung, allg. Hygiene und Frischluftzufuhr).
Thüringen
Bis einschließlich 31. Januar 2021 sind alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung für den Präsenzbetrieb geschlossen. Angebote in fernmündlicher oder elektronisch-digitaler Form dürfen fortgeführt werden.
Unaufschiebbare Leistungsnachweise zum Erwerb externer Schulabschlüsse in Abschlussklassen können unter ständiger Wahrung des Mindestabstands in Präsenz erbracht werden.