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Deutscher Volkshochschul-Verband

Lockerungen für vhs in der Corona-Krise

Seit den ersten Vereinbarungen zu Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen am 6. Mai 2020 von Bund und Ländern, wurden inzwischen weitere Vorgaben angepasst und Maßnahmen eingeleitet. Die vhs können größtenteils wieder Veranstaltungen durchführen, wenn auch unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen.

Lockerungen in den Bundesländern

In der Zeit seit der schrittweisen Wiederöffnung von Kulturbetrieben, Sportvereinen, Gastronomie und anderen öffentlichen Stellen sind auch die Bildungseinrichtungen nun größtenteils für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch Veranstaltungen dürfen mit einer vorgegebenen Teilnehmendenzahl durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Volkshochschulen in Deutschland, wenn auch die Bedingungen und Voraussetzungen in allen Bundesländern unterschiedlich sind.

Welche Schutzmaßnahmen in Ihrer Volkshochschule berücksichtigt werden müssen und wie viele Teilnehmende zu den Veranstaltungen kommen können, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Landesverband oder bei den entsprechenden Stellen Ihres Bundeslandes. 

Grundsätzlich gilt in allen Bundesländern weiterhin die Abstandsregelung und die Maskenpflicht.

Wiederaufnahme des Kursbetriebes

Der DVV hat allen Landesverbänden ein Rahmenkonzept mit Regelungen für die Wiederaufnahme des Präsenzkursbetriebs zur Verfügung gestellt. Wegen länderspezifischer Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband.

Ebenfalls keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt es bis dato für die sogenannten Hygienepläne für die Volkshochschulen. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Vorschriften, die bei der Wiederaufnahme von vhs-Kursen berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich betrifft dies den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Masken-Pflicht während der Präsenzkurse. Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Vorgaben in Ihrem Bundesland.

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