Inhalt anspringen

Selbstständige Lehrkräfte an vhs

Lehrkräfte und Volkshochschulen brauchen Rechtssicherheit

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Zuletzt bearbeitet: 03.06.2026

Volkshochschulen sind mitten in der Gesellschaft, weil rund 175.000 selbstständige Dozent*innen aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen ihre Ideen und Fähigkeiten einbringen. Dadurch kann die Volkshochschule immer wieder neue Interessen und Trends aufgreifen. Die vielen engagierten Selbstständigen, in ihrer großen Mehrzahl nebenberuflich tätig, gewährleisten die Aktualität und Vielfalt des vhs-Programms. Sie erfüllen gesellschaftspolitisch hoch relevante Aufgaben.

Zunehmend werden selbstständige Lehrkräfte an Volkshochschulen, unabhängig davon, in welchem Programmbereich und welchem Kursangebot sie tätig sind, von der Deutschen Rentenversicherung in Prüfverfahren als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Volkshochschulen eingestuft. Wird diese Einschätzung von Sozialgerichten bestätigt, müssen Volkshochschulen mit erheblich höheren Ausgaben rechnen. Entweder müssen sie ihr Angebot deutlich verringern oder die Preise stark erhöhen.

Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) will erreichen, dass die Volkshochschulen weiter risikolos selbstständige Lehrkräfte beschäftigen können. Gemeinsam mit den Verbänden anderer betroffener Einrichtungen konnte der DVV bereits Erfolge erzielen. Die Bundesregierung hat das Thema im Koalitionsvertrag aufgegriffen: Sie hat sich die Reform des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens ins Pflichtenheft geschrieben. Mit einer gesetzlichen Neuregelung soll Klarheit geschaffen werden. Bis zum 31. Dezember 2027 gilt eine Übergangsregelung.

Der DVV fordert: Die Selbstständigkeit an Volkshochschulen muss erhalten bleiben.


Was Sie wissen sollten

Antworten und Hintergrundpapiere zu den wichtigsten Fragen zum Thema "Selbstständigkeit".


Bitte beachten: Eine Rechtsberatung kann und soll durch den DVV und die vhs-Landesverbände nicht erfolgen. Diese Informationen stellen daher keine Rechtsberatung dar und ersetzen eine solche auch nicht. Für konkrete rechtliche Einschätzungen und Empfehlungen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsämter und Rechtsanwält*innen vor Ort. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV / Frank Schemmann, 2022

Werkzeuge